Landkreis Weilheim-Schongau unterstützt die Aktion "Gelbes Band"
Sie haben zu viel Obst und wissen nicht wohin damit?
Sie haben keine eigenen Obstbäume und sind auf der Suche nach frischem, saisonalem und ungespritztem Streuobst aus der Region?
Oder Sie ärgern sich, dass Ihnen Obst gestohlen wird?
Die Aktion “Gelbes Band” versucht an diesen Punkten anzusetzen und sichtbar zu machen, wo es unter Einhaltung gewisser Spielregeln erlaubt und erwünscht ist zu ernten:
Überall wo Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer ihre Bäume mit einem um den Stamm gebundenen, gelben Band markieren, darf kostenlos ohne Rücksprache geerntet werden. So sorgt die dezentrale Mitmach-Aktion dafür, dass mehr Obst- und Nussbäume abgeerntet und Obst verwertet wird und schafft Klarheit, wo eben nicht geerntet werden darf.
Verhaltensregeln beim Ernten
- Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen. Denn nur deren Früchte wurden für die Ernte freigegeben. (Ansonsten gilt: Betreten, Pflücken oder Aufsammeln grundsätzlich nicht erlaubt!) Im Zweifel fragen Sie bei den Besitzern nach.
- Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren das Eigentum anderer. Die Streuobstwiesen dürfen nicht befahren oder verschmutzt werden und die Obstbäume sind so zu beernten, dass keine Schäden entstehen. Gehen Sie behutsam mit den Wiesen, Gärten und Bäumen um, hinterlassen Sie keinen Müll.
- Ernten Sie nur, was – ohne Benutzung von Leitern o.ä. Hilfsmittel – in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf.
- Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen, wie z.B. Totholz in den Baumkronen.
- Ernten Sie nur so viel, wie Sie selbst tatsächlich verbrauchen können (haushaltsübliche Mengen).
- Prüfen Sie, ob das Obst bereits reif bzw. noch gut ist. Lassen Sie sich von einer braunen Stelle nicht abschrecken. Diese können Sie einfach ausschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich.
Infos für Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer:
- Jede und jeder kann eigenständig mitmachen: Die Aktion wird nicht zentral organisiert – es ist keine Erlaubnis oder Anmeldung der Teilnahme nötig
- Markieren Sie nur Bäume, die sich in Ihrem Besitz befinden und die Sie für Andere zur Ernte freigeben möchten. Die gelben Bänder sollten erst dann angebracht werden, wenn das Obst auch wirklich pflückreif ist. Verdeutlichen Sie die Freigabe, indem Sie ein Hinweisschild anbringen (Vorlage: siehe unten).
- Achten Sie bei der Durchführung darauf, die Natur zu schützen. Das bedeutet auch, dass kein Müll in der Natur zurückbleibt.
- Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer. Als Verfügungsberechtigte obliegen Ihnen Verkehrssicherungspflichten. Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Bäume und Wiesen gut untersuchen, damit von ihnen keine Gefährdung ausgeht – und sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, um abzuklären, wer haftet, wenn fremde Menschen das Grundstück betreten.
Rechtliche Tipps online unter www.zugutfuerdietonne.de.
Weitere Informationen zur Ernteaktion "Gelbes Band"
Wo es bereits jetzt Möglichkeiten zum Abernten gibt, ist auf einer Karte auf der Internetseite der Initiative www.mundraub.org einsehbar.
Weitere Informationen, rechtliche Tipps sowie Infotafeln zum Download gibt es auf der Website www.zugutfuerdietonne.de.
Die Aktion ist Teil der Initiative “Zu gut für die Tonne!” des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL). Sie wird seit mehreren Jahren in zahlreichen Städten und Kommunen in ganz Deutschland durchgeführt.
Infotafel zur Aktion "Gelbes Band"
Landkreis Weilheim-Schongau unterstützt Kommunen durch gelbe Bänder
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Weilheim-Schongau unterstützt die Aktion in der Region durch Beratung. Bei Bedarf können gelbe Papierbänder und Hinweisschilder mit Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt werden.
Ansprechpartner beim Kreisverband:
Interessierte dürfen sich per E-Mail unter kreisfachberatung@lra-wm.bayern.de oder telefonisch bei Hr. Dachauer-Hannemann vom Landratsamt Weilheim-Schongau unter 0881 681-1695 melden.
Streuobstbörse für den Landkreis Weilheim-Schongau
Auf unserer “Streuobstbörse” finden Sie heraus, wo Sie in unserem Landkreis gesundes, ungespritztes und schmackhaftes Streuobst “ab Hof” erwerben und zum Erhalt wertvoller Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere beitragen können.
zur Streuobstbörse
Gartler-Newsletter des Kreisverbandes
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