Hier können Sie in unserer Homepage Informationen durch Eingabe eines selbstgewählten Begriffes finden:

 

 

 

 

  

    

1. Vereinsneugründungen


Der Kreisverband unterstützt einen neu gegründeten Gartenbauverein mit 100 €. Diesen Betrag stockt er um weitere 200 € auf, die der Kreisverband vom Landesverband erhält, wenn der Verein dem Landesverband beitritt. 

Der Bezirksverband gibt einen Zuschuss von 200 €. (Vorstand, Kontonummer und Vereinsname über die Geschäftsführung Kreisverband dem Bezirksverband mitteilen.) So erhält ein neu gegründeter Verein ein Startguthaben von 500 € und zahlreiches Informationsmaterial.


2. Gründung einer Kindergruppe


Der Kreisverband unterstützt neue Kinder- und Jugendgruppen mit einem Gründungszuschuss von 200 €.


3. Jubiläum


Kreisverband:

Gartenbauvereine erhalten 100 € beim 100jährigen Jubiläum.

 

Bezirksverband:

Vereinen, die ein rundes Jubiläum (50, 75, 100, 125 Jahre usw.) im Rahmen einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam feiern, wird von einem Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes im Rahmen dieser Veranstaltung ein Gutschein für einen heimischen Hochstamm im Wert von 100 € überreicht, der bei jeder Baumschule eingelöst werden kann. Vereine, die ein anderes Jubiläum im Rahmen einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam feiern, erhalten den o.g. Baumgutschein durch ein Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes, wenn zum vorhergehenden runden Geburtstag kein Zuschuss des Bezirksverbandes überreicht worden ist.

Wird zu einer Festveranstaltung aus Anlass eines Vereinsjubiläums ein Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes eingeladen, ohne dass die o.g. Bedingungen zutreffen, erhält der "Jubelverein" ein Buchgeschenk.

 


4. Gartenpflegerlehrgänge


Bei Gartenpflegerlehrgängen in Weihenstephan / Veitshöchheim, 2. und 3. Stufe werden Übernachtungskosten und Fahrtkosten (0,20 €/km) vom Kreisverband übernommen. Es wird gebeten Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte die Rechnungen bei der Geschäftsstelle einreichen.

Gartenpflegerlehrgänge auf Kreisebene sind meistens kostenlos. Bei ganztägigen Seminaren wird 10 € Aufwandsentschädigung gewährt.

Übernimmt ein Gartenpfleger die Vorbereitung und Leitung eines Gartenpflegerseminares auf Kreisebene, so gewährt der Kreisverband 25 € Aufwandsentschädigung.

 


5. Zuschüsse des Kreisverbandes


5.1 Modernisierungsmaßnahmen bei Obstpressen

Es wird maximal ein Zuschuss von 10% der Investitionskosten übernommen, der aber 500 € nicht übersteigen darf.

 

5.2. Pflanzungen

Es werden maximal 20% der Pflanzkosten erstattet, Voraussetzung ist die Vorlage einer Rechnung und die Bestätigung, dass keine anderen Zuschüssse z.B. von der Gemeinde, der Direktion für ländliche Entwicklung, erhalten wurden.

 

Anträge sind jeweils zum 15.11. des lfd. Jahres an den Kreisverband zu stellen. Bei Ausschöpfung des Haushaltsansatzes werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt.


6. Zuschüsse aus besonderen Anlässen vom Bezirksverband


Für besondere Leistungen (z.B. im Zusammenhang mit Wettbewerben) und in außerordentlichen Härtefällen kann die Verbandsleitung des Bezirksverbandes Vereinen nach ausführlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen Zuschüsse gewähren.


Ehrungen - Verfahren


Im Leitfaden für die Vereinsführung des Bayerischen Landesverbandes gibt es die wichtigsten Informationen auf Seite 14.

 

Innerhalb des Kreisverbandes haben wir folgende Regelung getroffen:

Bezüglich Ehrungen wenden Sie sich bitte an die 1. Vorsitzende Frau Gerda Walser. Sie leitet die Anfrage an den Bezirksverband bzw. den Landesverband weiter.

 

Auf der Bezirksversammlung im Februar erhält der Kreisverband die angeforderten Ehrennadeln. Somit sollte möglichst im Januar die Anzahl der gewünschten Ehrungen absehbar sein und weitergeleitet werden.

 

Wie im Leitfaden möchten wir auch darauf hinweisen, dass Ehrungen nur möglich sind, wenn die Mitglieder namentlich in der Mitgliederliste des Vereines aufgeführt sind.

 


  


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